Rechtsprechung
OLG Hamburg, 17.08.1988 - 4 U 151/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Hausratsversicherers auf Ersatz geleisteter Versicherungsleistungen; Verletzung von Obhuts-, Fürsorge- und Sicherungspflichten des Vermieters; Schaden infolge Wohnungseinbruchs; Aufklärungspflicht hinsichtlich konkret erhöhten Einbruchsrisikos in einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermieterpflicht; Gefahrenlage; Warnpflicht; Informationspflicht; Fürsorgepflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB Vor §§ 1353 ff.
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gewisse Fürsorge, § 241 Abs. 2 BGB, etwa Warnung vor bestimmten Gefahren
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.06.1987 - 7 O 213/86
- OLG Hamburg, 17.08.1988 - 4 U 151/87
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1481
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.10.1984 - VIII ARZ 2/84
Berechtigtes Interesse des Mieters an der Aufnahme dritter Personen in die …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.1988 - 4 U 151/87
Die Notwendigkeit für eine höchstrichterliche Klärungsbedürftigkeit im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsfortbildung ist im Hinblick auf die in dieser Entscheidung verwertete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1985/130) nicht erkennbar. - BGH, 01.12.1987 - VI ZR 50/87
Anwendung des Familienprivilegs auf den Partner einer nichtehelichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.1988 - 4 U 151/87
Dieser Verfassungwirklichkeit scheint sich auch der Bundesgerichtshof nicht verschließen zu wollen, dem in einer jüngeren Entscheidung aus dem Jahre 1987 (NJW 1988/1091) führt er aus, daß sich unter Umständen auch die eheähnliche Lebensgemeinschaft auf das Familienprivileg analog Artikel 6 GG berufen könne. - RG, 03.01.1922 - III 386/21
Pflicht des Vermieters zum Verschließen des Mietgrundstücks
Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.1988 - 4 U 151/87
In der Rechtsprechung und Literatur sind Obhuts-, Fürsorge- und Sicherungspflichten des Vermieters anerkannt (vgl. RGZ 103/372, 159/27; RGJW 1927/1946; BGH BB 1952/126; BGH NJW 1957/826).
- BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 371/02
Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des …
Die Rechtsprechung der Obergerichte zu § 549 a.F. ging gleichfalls überwiegend davon aus, daß die Aufnahme eines Lebensgefährten in die Mietwohnung nicht zum vertragsgemäßen - und deshalb erlaubnisfreien - Gebrauch der Wohnung zählte (OLG Hamm, NJW 1982, 2876 und WuM 1991, 668; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1481, 1482; vgl. auch BayObLG, WuM 1984, 13; OLG Schleswig, WuM 1992, 674, 677;… ebenso die h.M. in der Literatur: Blank/Börstinghaus, Miete, § 549 (a.F.), Rdnr. 19;… Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III A Rdnr. 1011;… Bub/Treier/Grapentin, aaO, IV Rdnr. 217 a.E.;… MünchKomm/Voelskow, 3. Aufl., § 549 Rdnr. 10;… Staudinger/Emmerich, 13. Bearb. 1995, § 549 Rdnr. 9;… Schmidt-Futterer/Blank, 7. Aufl., § 549 Rdnr. 25). - LG Berlin, 27.09.2013 - 63 S 127/13
Aufwendungsersatz und Schadensersatz bei Doppelvermietung!
Auch das für eine Anspruchserstreckung auf ihren Ehemann erforderliche Einbeziehungsinteresse lag vor, da die Klägerin ihrem damaligen Lebensgefährten und jetzigem Ehemann Schutz und Fürsorge schuldete (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 17. August 1988 - 4 U 151/87, NJW-RR 1988, 1482). - BGH, 17.05.2001 - III ZR 283/00
Erstattung von Modernisierungsaufwendungen
Dies schließt jedoch nicht aus, daß der Vermieter im Einzelfall gehalten ist, im Rahmen seiner Fürsorge- und Sicherungspflicht den bisherigen Standard verbessernde Maßnahmen vorzunehmen, wenn diese notwendig sind, um die vom Vermieter geschuldete ungestörte Gebrauchsüberlassung weiterhin zu gewährleisten (vgl. zu solchen fallbezogenen Gründen für eine Schließanlage OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1481 f; AG Hamburg, WuM 1994, 200). - OLG München, 06.10.2016 - 1 U 790/16
Winterdienst- und Streupflicht eines Grundstückseigentümers und Vermieters
4.1 Partner des Mieters in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sind in den Schutzbereich des Mietvertrags einbezogen (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 17.08.1988 - 4 U 151/87, juris-Tz. 34;… Palandt/Grüneberg, BGB 75. Aufl. § 328 Rn. 28).